Dank staatlicher Förderung ist der Betrieb von PV-Anlagen seit 1. Januar 2023 besonders attraktiv!

Photovoltaik Förderung

Photovoltaik Förderung 2023 der Bundesregierung für klimaneutrale Solaranlagen einfach erklärtStaatliche Förderungen bzw. Finanzierungsprogramme für Photovoltaikanlagen, sollen den Umstieg auf klimaneutrale Energie vereinfachen und beschleunigen. Hierfür hat die Bundesregierung mehrere Maßnahmen getroffen und neue Gesetze verabschiedet, von denen PV-Anlage Betreiber mit Sitz in Deutschland, seit Januar 2023 besonders profitieren. Photovoltaikanlagen verwandeln die Energie der Sonne in nutzbaren Strom. Wir informieren Sie in diesem Beitrag zu Förderprogrammen, die für Sie eventuell in Frage kommen. Falls Sie mit dem Gedanken spielen, eine neue Solaranlage auf Ihrem Dach zu installieren, bieten Ihnen unsere Experten von WWS Energy Solutions gerne eine fachgerechte PV-Planung.

Wegfall der Mehrwertsteuer

Seit 2023 entfällt die Mehrwertsteuer auf Photovoltaikanlagen bis 30kWp und viele ergänzenden Maßnahmen. Die Voraussetzung für eine Mehrwertsteuerbefreiung ist, dass die PV-Anlage ab Januar 2023 in Betrieb genommen wird. Die steuerliche Entlastung gilt auch rückwirkend für alle Einnahmen aus dem Verkauf von Solarstrom (bis 30 bzw. 100 kWp) im Jahr 2022. Der 0-Prozent Steuersatz greift für die Anschaffung einer Photovoltaikanlage sowie dazugehörigen Komponenten, wie z.B. Solarmodule, Wechselrichter, (Batterie-)Stromspeicher oder auch die Lieferung. Infolgedessen gibt es keinen Unterschied mehr zwischen Netto- und Brutto-Betrag. Bei PV-Speichern kann es vorkommen, dass auf Landes- bzw. kommunaler Ebene die Fördermittel erschöpft sind oder waren. Achtung: Ob ein Anbieter den Preisvorteil 1-zu-1 weitergibt oder beispielsweise seine Netto-Preise um 19% erhöht, ist jedem selbst überlassen. WWS Energy Solutions gibt Ihnen den höchstmöglichsten Preisvorteil stets weiter! Weitere steuerrechtliche Punkte der neuen staatlichen Förderung sind:

  • Steuerbefreiung für PV-Anlagen im Garten (statt auf dem Dach)
  • Balkonkraftwerke (Mini-Solaranlagen) sind immer von der MwSt. befreit
  • 0% Steuer auf Solaranlagen mit Speicher
  • Nullsteuersatz für den Eigenverbrauch von Solarstrom aus PV-Anlagen
  • Keine Steuerpflicht für Kleinunternehmer (Kleinunternehmerregelung)
  • PV-Mietstrom ist steuerfrei, wenn Anbieter ein Kleinunternehmer ist

 

Novelliertes EEG

Die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) trat am 30. Juli 2022 in Kraft, wobei die meisten Neuregelungen seit Januar 2023 gelten. Durch das Gesetz der Bundesregierung für eine lukrativere Einspeisevergütung, soll der Ausbau von erneuerbaren Energien massiv ausgebaut bzw. beschleunigt werden. Eine wichtige Neuerung ist die deutliche Erhöhung der Einspeisevergütung für (gewerbliche) Solaranlagenbetreiber. Des Weiteren darf man ab sofort den gesamten Solarstrom (100%) ins Netz einspeisen (früher 70%). Wer seinen erzeugten Strom komplett ins Netz einspeist (Volleinspeisung), erhält für 2023 eine konstante Vergütung. So erhalten Eigenverbraucher von PV-Komplettanlagen günstig kaufen, 8,2 Cent pro Kilowattstunde und + 10 kWp PV-Anlagen eine Einspeisevergütung von 7,1 Cent pro kWh. Bei einer 15 kWp-Eigenversorgungsanlage erhält man durchschnittlich 7,8 Cent pro kWh (EEG Stand 2023) Bei einer Volleinspeisung erhält man für PV-Anlagen bis 10 kWp 13 Cent pro kWh und ab 10 kWp 10,9 Cent. Die neuen Vergütungen sollen mehr Anreize schaffen, PV-Anlagen auch bei geringem Eigenverbrauch zu errichten. Letztendlich profitiert man aber, aufgrund von Gestehungskosten, am meisten, wenn man den Solarstrom selbst verbraucht und einen Stromspeicher nutzt.

Förderung durch KfW-Kredite

Informationen zur Förderung mit KfW-Krediten für PhotovoltaikanlagenDie durch staatliche Mittel finanzierte KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau), unterstützt die Anschaffung von Photovoltaikanlagen für Privatpersonen, Unternehmen sowie öffentlichen Einrichtungen. Interessant sind dabei die Förderkredite 293, 295 und besonders das Programm „Erneuerbare Energien 270„. Ein zinsgünstiges Darlehen (ab 4,15 % effektivem Jahreszins – Stand 2023) zur Finanzierung einer PV-Anlage kann beantragt werden für:

  • Anschaffungskosten
  • Planung, Beratung bzw. Projektierung
  • Installation

 

Kurze Zusammenfassung

Förderprogramme und 0 Prozent Umsatzsteuer für Solaranlagen Betreiber 2023 einfach erklärtUm den Vorteil von 0% MwSt. auf PV-Anlagen zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die 0%-MwSt.-Regelung gilt seit dem 01.Januar 2023 und rückwirkend bis 01.2022 für PV-Strom Einnahmen
  • Betreiber von PV-Anlagen müssen als Rechnungsempfänger ihren Sitz in Deutschland haben
  • Steuerfreie Komponenten müssen Bestandteil von PV-Anlagen mit einer Leistung von maximal 30 kWp sein Hierzu zählen Komponenten wie Wechselrichter,  Solarmodule, Speicher und Kosten für Lieferung oder Installation
  • Solaranlagen müssen sich in der Nähe von (Privat-)Wohnungen oder öffentlichen bzw. gemeinnützigen Gebäuden befinden

Eine gute Übersicht zur Förderung von Photovoltaikanlagen liefert Ihnen auch der Artikel vom BMF. Falls Sie ein Projekt mit uns starten möchten, steht Ihnen unser Expertenteam für Beratung zur Förderung, PV-Planung und Montage gerne zur Verfügung.